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FAQs

Mein Kennzeichen ist nicht mehr lesbar, es wurde schon beim TÜV bemängelt, kann ich einfach ein neues Schild bei Ihnen bestellen?

Ja, in diesem Fall können Sie es tun. Gehen Sie bitte anschließend zur Zulassungsstelle, um die Plaketten anzubringen.

Was brauche ich dafür?

  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)

  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung

  • Beide Kennzeichenschilder, sofern Ihre Schilder letztmalig vor dem 01.01.2015 gesiegelt wurden

  • Nur das beschädigte Kennzeichenschild, sofern Ihre Schilder nach dem 01.01.2015 gesiegelt wurden.

Mein Adresse hat sich geändert. Muss ich die Änderung in die Fahrzeug-papiere eintragen lassen?

Ja, hat sich Ihre Adresse oder Ihr Name geändert? Dann müssen Sie das in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Welche Unterlagen brauche ich dafür?

Wenn sich Ihre Anschrift innerhalb des Kreises LB ändert (beispielsweise durch Umzug), müssen Sie dies für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug in Ihrem Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I ändern lassen.
 

Sind Sie in den Kreis LB zugezogen? Dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeugstandortes.

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  • Personalausweis oder Reisepass

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I


Kosten: ab 11 Euro


Wenn sich Ihr Name ändert (beispielsweise durch Heirat), müssen Sie dies für ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug in Ihren Fahrzeugpapieren ändern lassen. Bitte bringen Sie dazu Folgendes mit:
 

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I

  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung II
     

Kosten: ab 11 Euro

Ich habe mein Nummernschild verloren oder es wurde mir gestohlen, kann ich einfach eines Neues bestellen?

Leider nicht. Der Verlust eines oder beider Kennzeichen macht die Umkennzeichnung des Fahrzeuges notwendig.
 

Was müssen Sie tun?

  • bei Diebstahl: Sie müssen möglichst schnell eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

    • amtliche Kennzeichennummer

    • welche Kennzeichenschilder wurden gestohlen (hinteres oder vorderes Kennzeichenschild)

    • Datum und Uhrzeit, wann der Diebstahl geschah

  • bei Verlust: Sie oder eine bevollmächtigte Person müssen gegenüber der Zulassungsbehörde ausdrücklich den Verlust erklären.
    Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Kennzeichens verlangen. Viele Zulassungsbehörden bieten Formulare zum Download an für:

    • eidesstattliche Versicherung über den Verlust von Kennzeichen

    • Vollmacht

  • Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie oder eine bevollmächtigte Person ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Stelle beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten ein Formular zum Download oder einen Onlinedienst über das Internet an.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein neues Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.

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