
KFZ-KENNZEICHEN


Die Standardgröße für Autokennzeichen beträgt 520 x 110mm. Auf dieses Schild passen bis zu acht Zeichen. Das verkürzte einzeilige Schild mit 460 x 110mm fasst insgesamt sechs Zeichen und kann ebenfalls an fast jedem PKW angebracht werden. Die zweizeiligen Kennzeichen sind entweder 340 x 200mm oder 280 x 200mm groß. Auf das 340er Schild passen nach dem Ortskürzel bis zu fünf Zeichen, auf das 280er Kennzeichen bis zu vier Zeichen nach dem Regionalzeichen.

Unsere zweizeiligen Motorradkennzeichen gibt es in verschiedenen Größen. Wählen Sie zwischen der Standardversion (180 x 200mm) und dem breiteren Kennzeichenschild (220 x 200mm). Auf das kleine Kfz-Kennzeichen für Motorräder passen nach dem Ortskürzel vier Zeichen, auf die breitere Version fünf Ziffern. Für Motorräder benötigen Sie nur ein Kennzeichenschild.

Kurzzeitkennzeichen (5 Tage gültig), auch Kurzkennzeichen oder Kurzkennzeichen-Schild genannt, dienen zur Kfz-Überführung von Kraftfahrzeugen oder Anhängeren innerhalb Deutschlands. Das Datum im gelben Streifen gibt den letzten Gültigkeitstag an. Das Autokennzeichen auf Zeit wird nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzzeitversicherung ausgegeben.

Zweizeiliges Eurokennzeichen für Leichtkrafträder mit den Maßen 255 x 130mm. Für Ihr Leichtkraftrad benötigen Sie nur ein Kennzeichenschild. Auf dem Kfz-Kennzeichen für Leichtkrafträder ist Platz für bis zu sechs Ziffern in der zweiten Zeile.

Ein Kfz-Kennzeichen für Überführungen ins Ausland Ausfuhrkennzeichen, die in der Umgangssprache auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt werden, dienen zur Überführung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers ins Ausland. Das Datum im roten Streifen auf dem Kfz-Kennzeichen gibt den letzten Gültigkeitstag an. Zu beachten ist, dass Fahrzeuge nur mit einer gültigen Hauptuntersuchung eine Zollzulassung erhalten können.

Saisonkennzeichen können für jeden Fahrzeugtyp ausgestellt werden, egal ob Motorrad, Cabrio oder Leichtkraftrad. Das Besondere beim Saisonkennzeichen: Zusätzlich zur Kennzeichenkombination wird der Zeitraum (Anfangs- und Endmonat) aufgeführt, in dem das Fahrzeug angemeldet ist.

Rote Kfz-Kennzeichen werden an Autohändler als auch in manchen Fällen für Fahrer von Oldtimern vergeben.

Grüne Kennzeichen bedeuten eine Steuerbefreiung. Für Fahrzeuge und Anhänger, die dafür infrage kommen, muss also keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet werden. Doch nicht für jedes Fahrzeug kann beliebig ein grünes Nummernschild beantragt werden.

Reflektierendes Parkplatzschild aus ALU mit Ihrem Wunschtext (Kennzeichen, Hausnummern, Namen etc.) in der Standardgröße 520mm x 110 mm